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Baudenkmalschutz Immobilien - Steuervorteil bei der Kapitalanlage mit Denkmalschutz Immobilien


Wann gilt die Immobilie als Denkmal?

Die Voraussetzungen sind:

  • Das Objekt befindet sich in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet.
  • Es handelt sich um ein Gebäude ,dass von den jeweiligen Landesbehörden
    (Amt für Denkmalschutz) als Denkmal anerkannt ist.

Diese Vorausetzungen müssen unbedingt von dem Bauträger nachgewiesen werden!

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann es zu einer Ablehnung der steuerlichen Geltendmachenden Sanierungskosten, kommen.

Im Bereich der steueroptimierten Kapitalanlagen hat seit der neuen Steuergesetzgebung aus dem Jahr 2005 sich Einiges geändert.

Die denkmalgeschützte Immobilie hat in diesem Bereich ein ALLEINSTELLUNGSMERKMAL.
Durch dieses Alleinstellungsmerkmal hat sich der Markt der Anbieter und Berater vergrößert.

Wir haben in dem Bereich der denkmalgeschützten Immobilien seit ca. 10 Jahren Erfahrungen gesammelt. Wir kooperieren nur mit ausgewählten Partnern, die gewisse Kriterien erfüllen müssen.

 
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